Verwaltungsgerichtshof
22.12.2020
Ro 2020/09/0011
Ein Fremder, für den eine Dokumentation eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts ausgestellt wurde, bleibt selbst bei Wegfall des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts bis zum Abschluss des nach Paragraph 55, NAG 2005 vorgesehenen Verfahrens gemäß Paragraph 31, Absatz eins, Ziffer 2, FrPolG 2005 rechtmäßig aufhältig (VwGH 18.6.2013, 2012/18/0005).
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020090011.J01