Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.10.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/09/0002

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/09/0134 E 3. Juni 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Eine Abwägung möglicherweise widerstreitender öffentlicher Interessen an der Erhaltung des Denkmals mit privaten Interessen oder gar eine Kollision öffentlicher Interessen sind im Unterschutzstellungsverfahren nicht zu prüfen (Hinweis E 20.11.2001, Zl. 2001/09/0072, und E 26.9.1991, Zl. 91/09/0117).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020090002.L01