Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.02.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/08/0138

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/17/0466 B 5. Juli 2017 RS 2 (hier Beitragspflicht und Vorschreibung eines Beitragszuschlages; ohne den ersten Satz und ohne den Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Übertretung nach dem Glücksspielgesetz - Mit der vorliegenden Revision bekämpft die Revisionswerberin eine durch das Landesverwaltungsgericht verhängte Geldstrafe wegen Übertretung des Glücksspielgesetzes. Nach der hg Rechtsprechung ist die Notwendigkeit, die Zahlung eines mit dem angefochtenen Bescheid (hier: angefochtenen Erkenntnis) vorgeschriebenen Geldbetrages über einen Kredit zu finanzieren, für sich allein kein hinreichender Grund für die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung vergleiche den hg Beschluss vom 19. August 2013, AW 2013/17/0035, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020080138.L01