Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.2021

Geschäftszahl

Ro 2020/08/0008

Rechtssatz

Paragraph 25, Absatz 7, GSVG 1978 stellt eine abschließende Regelung hinsichtlich der Höhe der zum Stichtag noch nicht nachbemessenen Beitragsgrundlagen dar. Der Behörde ist insoweit bei der Feststellung der Beitragsgrundlagen kein Ermessen eingeräumt vergleiche VwGH 22.12.2010, 2010/08/0244).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020080008.J04