Verwaltungsgerichtshof
25.05.2022
Ro 2020/08/0005
Schlichtungsstellen nach Paragraph 144, ArbVG entscheiden über Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Betriebsinhaber über den Abschluss, die Abänderung oder Aufhebung von Betriebsvereinbarungen in bestimmten im Gesetz (insbesondere in Paragraph 97, Absatz 2 und Paragraph 109, Absatz 3, ArbVG) genannten Angelegenheiten der notwendigen oder erzwingbaren Mitbestimmung. Streitteile (Parteien) vor der Schlichtungsstelle sind der Betriebsrat und der Betriebsinhaber.
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020080005.J01