Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/07/0063

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/14/0309 B 9. April 2020 RS 2

Stammrechtssatz

Die Wiederaufnahme des Verfahrens bietet keine Handhabe dafür, eine im abgeschlossenen Verfahren von der Behörde (nunmehr auch VwG) ihrer Entscheidung zugrunde gelegte Beweiswürdigung oder Sachverhaltsannahme zu bekämpfen vergleiche VwGH 7.11.1995, 95/20/0223).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020070063.L05