Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/07/0072 E 25. Mai 2000 RS 4

Stammrechtssatz

Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des

Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den

Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten

Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von

vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020070025.L02