Verwaltungsgerichtshof
07.07.2022
Ra 2020/07/0025
GRS wie 99/07/0072 E 25. Mai 2000 RS 4
Die eingeschränkte Parteistellung sowohl der Gemeinde als auch des
Fischereiberechtigten erfordert es, dass diese Parteien den
Zusammenhang zwischen einer Einwendung und dem ihnen eingeräumten
Recht ausreichend klarlegen, sofern dieser Zusammenhang nicht von
vornherein auf der Hand liegt (Hinweis E 19.1.1988, 83/07/0204).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020070025.L02