Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/07/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0071 E 15. September 2005 VwSlg 16712 A/2005 RS 11

Stammrechtssatz

Der Anspruch des Fischereiberechtigten auf Vorschreibung von ihm begehrter Maßnahmen zum Schutz der Fischerei bzw. auf eine Entschädigung besteht - bei Zutreffen der sonstiger Voraussetzungen - nur dann, wenn er rechtzeitig iSd Paragraph 42, Absatz eins, AVG entsprechende Einwendungen erhoben hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020070025.L01