Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.2022

Geschäftszahl

Ra 2020/06/0157

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2020060157.L02