Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2022

Geschäftszahl

Ro 2020/05/0018

Beachte

Besprechung in:

Besprechung in: ecolex 5 aus 2023,, S. 445 - 448;

Rechtssatz

Die Beschwerde richtet sich zwar im Fall einer Beschwerdevorentscheidung und eines darauffolgenden Vorlageantrags stets nur gegen den Ausgangsbescheid und nicht gegen die Beschwerdevorentscheidung vergleiche etwa VwGH 24.11.2016, Ra 2016/08/0145, mwN). Im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, VwGVG 2014 aufgehoben, abgeändert oder bestätigt werden kann aber nur die idR an die Stelle des Ausgangsbescheids getretene Beschwerdevorentscheidung vergleiche VwGH 25.5.2021, Ra 2020/08/0046). Vor dem Hintergrund der Rechtskraftwirkungen von Bescheiden und der gefestigten Rechtsprechung des VwGH zur endgültigen Derogation des Ausgangsbescheids durch die Beschwerdevorentscheidung vergleiche grundlegend VwGH 14.12.2015, Ro 2015/08/0026) ist es daher letztere, die aufgrund der Zurückziehung der Beschwerde rechtskräftig wird vergleiche zum Berufungsverfahren VwGH 2.9.2021, Ra 2021/21/0087, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2020050018.J11