Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/05/0015

Rechtssatz

Wenn eine Fläche für die Übertragung in das öffentliche Gut vergleiche Paragraph 17, Absatz eins, Wr BauO) nicht benötigt wird, hat eine Rückübereignung stattzufinden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020050015.L02