Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/04/0078

Rechtssatz

Die Wahl des Messzeitpunktes ist ebenso wie die Wahl der Messpunkte und der Messmethode sowie der Rahmenbedingungen ein Parameter, der der Fachkunde eines (hier lärmtechnischen) Sachverständigen zuzuordnen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040078.L02