Verwaltungsgerichtshof
03.03.2020
Ra 2020/04/0021
GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1
Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040021.L01