Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/04/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/04/0014 B 29. November 2017 RS 1

Stammrechtssatz

Die Würdigung eines Sachverständigengutachtens ist Teil der Beweiswürdigung. Ob ein VwG einem Gutachten folgt oder nicht, stellt eine Frage der Beweiswürdigung und nicht eine Frage der rechtlichen Beurteilung dar vergleiche VwGH 13.9.2017, Ra 2016/12/0118).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020040021.L01