Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.2024

Geschäftszahl

Ro 2020/04/0020

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2020/04/0021

Ro 2020/04/0022

Rechtssatz

In seinem Urteil vom 17. Juni 2021 in der Rechtssache C-23/20, Simonsen & Weel, hat der EuGH Artikel 49, der Richtlinie 2014/24/EU sowie deren Anhang römisch fünf Teil C Nrn. 7, 8 und 10 Litera a, in Verbindung mit deren Artikel 33 und die in Artikel 18, Absatz eins, dieser Richtlinie genannten Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz in Bezug auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung dahin ausgelegt, "dass in der Bekanntmachung sowohl die Schätzmenge und/oder der Schätzwert als auch eine Höchstmenge und/oder ein Höchstwert der gemäß der Rahmenvereinbarung zu liefernden Waren" und zwar "als Gesamtmenge oder -wert in der Bekanntmachung anzugeben sind".

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2020040020.J17