Verwaltungsgerichtshof
20.08.2025
Ro 2020/04/0010
Die Verantwortliche hat in Erfüllung ihrer Auskunftspflicht gemäß Artikel 15, Absatz eins, Litera h, DSGVO die Art und Weise der automatisierten Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Betroffenen, und zwar in Bezug auf die Bedeutung der verarbeiteten personenbezogenen Daten für den für die Betroffene errechneten "Score", gegenüber der Betroffenen zu erläutern, um ihr die Ausübung der ihr zukommenden Rechte, insbesondere jener nach Artikel 22, Absatz 3, DSGVO zu gewährleisten. Einer ausführlichen Erläuterung der dabei verwendeten Algorithmen oder einer Offenlegung des gesamten Algorithmus bedarf es hingegen nicht vergleiche EuGH 27.2.2025, C-203/22, Dun & Bradstreet Austria, Rn. 60).
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2020040010.J04