Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Geschäftszahl

Ro 2020/04/0010

Rechtssatz

Die von der Verantwortlichen der Betroffenen gemäß Artikel 15, Absatz eins, Litera h, DSGVO zu erteilenden, "aussagekräftigen Informationen über die involvierte Logik" im Zusammenhang mit der Ermittlung des "Scores" haben das Verfahren und die Grundsätze, die konkret zur Anwendung kommen, so zu beschreiben und es sind das Verfahren und die Grundsätze von der Verantwortlichen gegenüber der Betroffenen so zu erläutern, dass die Betroffene die Funktionsweise des Mechanismus der automatisierten Entscheidungsfindung und des Ergebnisses, zu dem die Entscheidung geführt hat, nachvollziehen kann. Demnach ist der Betroffenen bekannt zu geben, welche ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Ermittlung des "Scores" auf welche Art verwendet wurden, um es ihr zu ermöglichen, die ihr zukommenden Rechte, insbesondere das Recht auf Darlegung ihres eigenen Standpunktes und das Recht auf Anfechtung der auf einer automatisierten Entscheidung beruhenden Entscheidung nach Artikel 22, Absatz 3, DSGVO auszuüben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RO2020040010.J03