Verwaltungsgerichtshof
08.09.2021
Ro 2020/04/0007
Glaubwürdig dargelegte Erfahrungen dürfen bei der Prüfung der Preisangemessenheit berücksichtigt werden vergleiche zur insoweit vergleichbaren Rechtslage nach dem BVergG 2006 VwGH 16.5.2018, Ra 2017/04/0152, Rn. 32). Das bedeutet umgekehrt aber nicht, dass ein nicht weiter substantiierter Verweis auf Erfahrungswerte per se schon hinreichend ist, um bestehende Unklarheiten betreffend die Kalkulation einzelner Positionen zu beseitigen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020040007.J06