Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/03/0047

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/04/0167 E 14. November 2007 VwSlg 17312 A/2007 RS 4 (hier: ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Völlig neutrale und informierende Hinweise sind per se nicht als Werbung zu qualifizieren (Hinweis VfGH E 8. Oktober 2003, B 1540/02, VfSlg 17006, unter Bezug auf Paragraph 13, Absatz eins, ORF-G 2001). Maßgeblich für die Qualifikation als "Werbung" iSd ORF-G 2001 ist vielmehr, ob die betreffende Äußerung "mit dem Ziel ... zu fördern" gesendet wird. In welchen Fällen einer bestimmten Äußerung dieses spezifische "Ziel zur Förderung" unterstellt werden muss, ist eine Frage der Auslegung des Gesetzes.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020030047.L02