Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.06.2020

Geschäftszahl

So 2020/03/0009

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2015/03/0002 B 29. April 2015 RS 7

Stammrechtssatz

Rechtsmissbräuchliche Ablehnungen von Mitgliedern des Verwaltungsgerichtshofes sind ohne weiteres Verfahren zurückzuweisen und können im Falle ihrer Wiederholung ohne Bearbeitung zu den Akten genommen werden (Hinweis B vom 23. September 2009, 2009/03/0129).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:SO2020030009.X01