Verwaltungsgerichtshof
29.03.2021
Ra 2020/02/0298
Spezialität ist dann gegeben, wenn mehrere Deliktstypen, die auf die Handlung des Täters zutreffen, zueinander im Verhältnis von Gattung und Art stehen, d.h. der eine Deliktstyp bereits sämtliche Merkmale des anderen enthält und noch ein oder mehrere Merkmale dazu vergleiche VwGH 24.2.2005, 2004/07/0022).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020020298.L05