Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/02/0103

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/02/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/02/0099 B 16. Juni 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Der Beurteilung eines Deliktes als fortgesetzt begangen kann trotz eines engen zeitlichen Zusammenhanges ein "Ereignis" innerhalb dieses Zeitraumes entgegenstehen. Als solches ist etwa eine Verkehrskontrolle und der darauf neu gefasste Tatentschluss zu sehen vergleiche VwGH 24.9.2010, 2010/02/0155; VwGH 22.3.2016, Ra 2016/02/0031; VwGH 13.12.2018, Ra 2018/02/0331).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020103.L06