Verwaltungsgerichtshof
25.06.2020
Ra 2020/02/0046
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2020/02/0047
Paragraph 19, Absatz 2, erster Satz Wr WettenG 2016 bezweckt, den Zutritt jugendlicher Personen sowie gesperrter Erwachsener in Räumen mit einem Wettterminal zu untersagen. Die Verwendung der Wortfolge "und die Teilnahme an einer Wette" ist vor diesem Hintergrund dahin zu lesen, dass durch die Zutrittskontrolle die Teilnahme an Wetten durch (ua) Jugendliche verhindert werden soll vergleiche VwGH 22.7.2019, Ra 2019/02/0107, 0108).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020020046.L08