Verwaltungsgerichtshof
22.01.2021
Ro 2020/02/0005
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2020/02/0006
Ro 2020/02/0007
Eingriffsgegenstände in einer Betriebsstätte ohne ständige Aufsicht und ohne Zutrittskontrolle werden entgegen den Bestimmungen des Wr. WettenG 2016 betrieben.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020020005.J07