Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.01.2021

Geschäftszahl

Ro 2020/02/0005

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2020/02/0006

Ro 2020/02/0007

Rechtssatz

Eingriffsgegenstände in einer Betriebsstätte ohne ständige Aufsicht und ohne Zutrittskontrolle werden entgegen den Bestimmungen des Wr. WettenG 2016 betrieben.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020020005.J07