Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0442

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat im Rahmen der - allein geltend gemachten - Verletzung des RECHTS AUF VERLEIHUNG der Staatsbürgerschaft lediglich die Beurteilung des Vorliegens des Verleihungshindernisses nach Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG durch das Verwaltungsgericht zu überprüfen (zur Bindung des Verwaltungsgerichtshofes an die geltend gemachten Revisionspunkte gemäß Paragraph 41, VwGG vergleiche etwa VwGH 30.9.2020, Ra 2020/01/0349, mwN); auf die Dauer des Aufenthaltes des Betroffenen im Bundesgebiet kommt es dabei nicht an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010442.L03