Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0372

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2017/01/0004 B 3. September 2018 RS 5

Stammrechtssatz

Im Fall von minderjährigen und gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigten Verleihungswerbern ohne eigenes Einkommen ist für die Beurteilung des auch für Minderjährige geltenden Erfordernisses des gesicherten Lebensunterhaltes jener der unterhaltspflichtigen Eltern als Haushaltseinkommen heranzuziehen vergleiche etwa VwGH 28.10.2009, 2007/01/0944, mwN, oder auch 21.1.2010, 2007/01/1136).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010372.L04