Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0263

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2020/01/0264

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2017/01/0417 E 30. April 2018 RS 13 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Der Antragssteller ist verpflichtet, der Staatsbürgerschaftsbehörde seine persönlichen Umstände im Verleihungsverfahren vollständig darzulegen vergleiche VwGH 25.2.2014, 2012/01/0156, mwN). Die Mitwirkungspflicht nach Paragraph 4, StbG umfasst auch, dass die diesbezüglichen Angaben wahrheitsmäßig erfolgen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010263.L04