Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0243

Rechtssatz

Es stellt keinen mit einer Behinderung oder einer dauerhaften schwerwiegenden Krankheit gemäß Paragraph 10, Absatz eins b, StbG vergleichbaren Grund dar, wenn das Haushaltseinkommen der Eltern eines minderjährigen Antragstellers im maßgeblichen Berechnungszeitraum nach Paragraph 10, Absatz 5, StbG nicht den maßgeblichen "Haushaltsrichtsatz" nach Paragraph 293, Absatz eins, ASVG erreicht vergleiche VwGH 9.11.2020, Ra 2020/01/0372, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010243.L11