Verwaltungsgerichtshof
29.01.2021
Ra 2020/01/0243
GRS wie Ro 2017/01/0004 B 3. September 2018 RS 5
Im Fall von minderjährigen und gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigten Verleihungswerbern ohne eigenes Einkommen ist für die Beurteilung des auch für Minderjährige geltenden Erfordernisses des gesicherten Lebensunterhaltes jener der unterhaltspflichtigen Eltern als Haushaltseinkommen heranzuziehen vergleiche etwa VwGH 28.10.2009, 2007/01/0944, mwN, oder auch 21.1.2010, 2007/01/1136).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010243.L04