Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0243

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2017/01/0004 B 3. September 2018 RS 5

Stammrechtssatz

Im Fall von minderjährigen und gegenüber ihren Eltern unterhaltsberechtigten Verleihungswerbern ohne eigenes Einkommen ist für die Beurteilung des auch für Minderjährige geltenden Erfordernisses des gesicherten Lebensunterhaltes jener der unterhaltspflichtigen Eltern als Haushaltseinkommen heranzuziehen vergleiche etwa VwGH 28.10.2009, 2007/01/0944, mwN, oder auch 21.1.2010, 2007/01/1136).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010243.L04