Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.2020

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0135

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 10, Absatz 5, dritter Satz StbG werden feste und regelmäßige eigene Einkünfte durch regelmäßige Aufwendungen, insbesondere etwa durch Mietbelastungen, geschmälert und wirkt sich daher notwendig jede Minderung dieser Aufwendungen positiv auf die nachzuweisenden Einkünfte aus vergleiche VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010135.L03