Verwaltungsgerichtshof
07.09.2020
Ra 2020/01/0135
Gemäß Paragraph 10, Absatz 5, dritter Satz StbG werden feste und regelmäßige eigene Einkünfte durch regelmäßige Aufwendungen, insbesondere etwa durch Mietbelastungen, geschmälert und wirkt sich daher notwendig jede Minderung dieser Aufwendungen positiv auf die nachzuweisenden Einkünfte aus vergleiche VwGH 12.12.2019, Ro 2019/01/0010).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010135.L03