Verwaltungsgerichtshof
20.11.2020
Ra 2020/01/0109
GRS wie Ro 2019/20/0006 E 10. September 2020 RS 3
Schon aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass der Ausspruch gemäß Paragraph 13, Absatz 4, AsylG 2005 über den Verlust des Aufenthaltsrechts von den anderen Aussprüchen im Zusammenhang mit dem Antrag auf internationalen Schutz rechtlich trennbar ist und mit diesen auch in keinem inneren Zusammenhang steht vergleiche zum spezifischen rechtlichen Zusammenhang von Aussprüchen in Ansehung eines Antrags auf internationalen Schutz aus der ständigen Rechtsprechung etwa VwGH 28.1.2020, Ra 2019/20/0404, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2020010109.L02