Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2021

Geschäftszahl

Ra 2020/01/0025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 5

Stammrechtssatz

Um das Vorliegen einer Verfolgung aus dem Konventionsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beurteilen zu können, bedarf es sowohl Feststellungen zu den Merkmalen bzw. zur abgegrenzten Identität dieser Gruppe als auch zum kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020010025.L02