Verwaltungsgerichtshof
18.06.2020
Ro 2020/01/0006
GRS wie Ra 2018/22/0102 E 9. August 2018 RS 1
Die "Bagatellgrenze" des Paragraph 25 a, Absatz 4, VwGG erfasst nicht auch Amtsrevisionen, sodass eine Amtsrevision zur Sicherung der Einheit und Gesetzmäßigkeit der Vollziehung unabhängig von der Höhe der verhängten Strafe und des Strafrahmens möglich ist vergleiche VwGH 15.4.2016, Ra 2014/02/0058).
ECLI:AT:VWGH:2020:RO2020010006.J01