Verwaltungsgerichtshof
19.05.2022
Ra 2019/21/0396
GRS wie Ra 2020/21/0537 B 22. Februar 2021 RS 1 (hier besonders große Menge von Suchtgift; Suchtgifthandel)
Grenzüberschreitender Suchtgiftschmuggel stellt ein besonders verpöntes Fehlverhalten dar, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr besteht und bei dem auch ein längeres Wohlverhalten in Freiheit noch nicht für die Annahme eines Wegfalls der daraus ableitbaren Gefährdung ausreicht vergleiche VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0207; VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019210396.L04