Verwaltungsgerichtshof
11.11.2021
Ra 2019/21/0383
In der Situation einer Trennung von Familienangehörigen ist es vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls grundsätzlich möglich, die Beteiligten auf ein gemeinsames Familienleben im Heimatland zu verweisen vergleiche VwGH 10.4.2020, Ra 2020/21/0011).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210383.L03