Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/21/0383

Rechtssatz

In der Situation einer Trennung von Familienangehörigen ist es vor allem unter dem Gesichtspunkt des Kindeswohls grundsätzlich möglich, die Beteiligten auf ein gemeinsames Familienleben im Heimatland zu verweisen vergleiche VwGH 10.4.2020, Ra 2020/21/0011).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019210383.L03