Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/21/0134

Rechtssatz

Eine Trennung von nahen Angehörigen ist nicht schon wegen des Eingehens der Beziehung bzw. Zustandekommens des Familienlebens während unsicheren Aufenthalts, sondern nur dann gerechtfertigt, wenn dem öffentlichen Interesse an der Vornahme einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme ein sehr großes Gewicht beizumessen ist, wie etwa bei Straffälligkeit des Fremden oder bei einer von Anfang an beabsichtigten Umgehung der Regelungen über eine geordnete Zuwanderung und den "Familiennachzug" vergleiche VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019210134.L02