Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/20/0309

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/20/0050 E 26. Juni 2019 RS 3

Stammrechtssatz

Eine schwierige Lebenssituation, insbesondere bei der Arbeitsplatz- und Wohnraumsuche sowie in wirtschaftlicher Hinsicht, die ein Fremder im Fall der Rückkehr in sein Heimatland vorfinden würde, reicht für sich betrachtet nicht aus, um die Verletzung des nach Artikel 3, MRK geschützten Rechts mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit annehmen zu können oder um eine innerstaatliche Fluchtalternative zu verneinen vergleiche zum Ganzen VwGH 27.5.2019, Ra 2019/14/0153, mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019200309.L01