Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.2020

Geschäftszahl

Ro 2019/20/0006

Rechtssatz

Schon aus dem Gesetzestext ergibt sich, dass der Ausspruch gemäß Paragraph 13, Absatz 4, AsylG 2005 über den Verlust des Aufenthaltsrechts von den anderen Aussprüchen im Zusammenhang mit dem Antrag auf internationalen Schutz rechtlich trennbar ist und mit diesen auch in keinem inneren Zusammenhang steht vergleiche zum spezifischen rechtlichen Zusammenhang von Aussprüchen in Ansehung eines Antrags auf internationalen Schutz aus der ständigen Rechtsprechung etwa VwGH 28.1.2020, Ra 2019/20/0404, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RO2019200006.J03