Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0466

Rechtssatz

Stützen sich die vom BVwG getroffenen Länderfeststellungen ausschließlich auf Länderberichte, die die Lage im Herkunftsstaat vor dem Zeitpunkt der ursprünglichen Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten an den Revisionswerber beschreiben, fehlt es der vom BVwG gegebenen Begründung für die Aberkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten bereits an der Feststellung des für die rechtliche Beurteilung einer Lageänderung entscheidungswesentlichen Sachverhalts.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190466.L03