Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0455

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/19/0143 E 29. August 2019 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der im Zuge der Entscheidung über die Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten erforderlichen Beurteilung, ob einer Person im Fall der Rückkehr in ihren Herkunftsstaat die reale Gefahr ("real risk") einer gegen Artikel 3, MRK verstoßenden Behandlung droht, bedarf es insbesondere einer Auseinandersetzung mit der allgemeinen Menschenrechtslage im Zielstaat vergleiche näher etwa VwGH 27.5.2019, Ra 2019/14/0153, mit weiteren Hinweisen).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190455.L02