Verwaltungsgerichtshof
10.04.2020
Ra 2019/19/0415
Für effektiven staatlichen Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt kommt es darauf an, ob dieser Schutz ausreichend ist, um im konkreten Fall den Eintritt eines asylrelevante Intensität erreichenden Nachteils "mit maßgeblicher Wahrscheinlichkeit zu verhindern" vergleiche VwGH 24.3.2011, 2008/23/0176).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/19/0416
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190415.L02