Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.2019

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0380

Rechtssatz

Es ist mit den ein rechtsstaatliches Verwaltungsverfahren tragenden Grundsätzen des Parteiengehörs und der freien Beweiswürdigung unvereinbar, einen Bescheid auf Beweismittel zu stützen, welche der Partei nicht zugänglich gemacht worden sind vergleiche VwGH 25.9.2014, 2011/07/0006, mwN; das gilt auch für Erkenntnisse des BVwG).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2019/19/0381 E 25.09.2019

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190380.L02