Verwaltungsgerichtshof
28.11.2019
Ra 2019/19/0359
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2019/19/0360
Auch wenn die Verfahren der Familienangehörigen im Sinn des Paragraph 34, Absatz 4 und 5 AsylG 2005 unter einem geführt werden vergleiche zu den Voraussetzungen der gemeinsamen Führung der Verfahren VwGH 15.11.2018, Ro 2018/19/0004; 13.12.2018, Ra 2018/18/0252), ist Adressat eines aufgrund einer Beschwerde eines Familienangehörigen vergleiche Paragraph 16, Absatz 3, BFA-VG 2014) für jeden Familienangehörigen (gesondert) ergangenen Erkenntnisses des BVwG jeweils der Familienangehörige, über dessen Antrag auf internationalen Schutz abgesprochen wird.
ECLI:AT:VWGH:2019:RA2019190359.L01