Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0332

Rechtssatz

Insbesondere strafrechtliche Verurteilungen stellen Umstände dar, die die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland und eine erfolgte Integration relativieren können, wobei in dem Zusammenhang auch länger zurückliegende Straftaten berücksichtigt werden können vergleiche VwGH 16.7.2020, Ra 2020/21/0113).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190332.L03