Verwaltungsgerichtshof
06.10.2020
Ra 2019/19/0332
Insbesondere strafrechtliche Verurteilungen stellen Umstände dar, die die Länge der Aufenthaltsdauer im Inland und eine erfolgte Integration relativieren können, wobei in dem Zusammenhang auch länger zurückliegende Straftaten berücksichtigt werden können vergleiche VwGH 16.7.2020, Ra 2020/21/0113).
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190332.L03