Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/19/0309

Rechtssatz

Der erste Fall des Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins, AsylG 2005 betrifft eine Konstellation, in der sich ergibt, dass der Status eines subsidiär Schutzberechtigten zuerkannt wurde, ohne dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung im Entscheidungszeitpunkt erfüllt gewesen sind, weil die Entscheidung sich auf Tatsachen gestützt hat, die sich in der Folge als unzutreffend erwiesen haben vergleiche näher zu diesem Tatbestand VwGH 14.8.2019, Ra 2016/20/0038, unter Hinweis auf EuGH 23.5.2019, Bilali, C-720/17).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019190309.L01