Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/18/0440

Rechtssatz

Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen vergleiche VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L12