Verwaltungsgerichtshof
12.06.2020
Ra 2019/18/0440
Es sind keine überzogenen Erwartungshaltungen seitens des VwG anzulegen, wenn ein Revisionswerber ohne besonderen Bildungshintergrund seine Glaubensgrundsätze in nur einfachen Worten in der Lage ist auszuführen vergleiche VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0441 sowie VwGH 14.3.2019, Ra 2018/18/0455) .
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180440.L12