Verwaltungsgerichtshof
28.05.2020
Ra 2019/18/0421
GRS wie Ra 2016/19/0350 E 22. März 2017 RS 5
Um das Vorliegen einer Verfolgung aus dem Konventionsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beurteilen zu können, bedarf es sowohl Feststellungen zu den Merkmalen bzw. zur abgegrenzten Identität dieser Gruppe als auch zum kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019180421.L02