Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2019/17/0093

Rechtssatz

Nach dem in Paragraph 22, Absatz 2, VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt vergleiche VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019170093.L01