Verwaltungsgerichtshof
03.08.2022
Ra 2019/17/0093
Nach dem in Paragraph 22, Absatz 2, VStG einfachgesetzlich verankerten Kumulationsprinzip sind mehrere Strafen nebeneinander zu verhängen, wenn eine Tat unter mehrere einander nicht ausschließende Strafdrohungen fällt vergleiche VwGH 29.3.2021, Ra 2020/02/0298).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2019170093.L01