Verwaltungsgerichtshof
14.06.2021
Ra 2019/17/0087
In einem Fall, in dem ein Lokalinhaber Glücksspielgeräte Spielern unternehmerisch zugänglich macht und überdies die Geräte auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt, ist er lediglich iSd ersten Tatbilds leg. cit. und nicht zusätzlich iSd dritten Tatbildes leg. cit. zu bestrafen vergleiche VwGH 15.6.2020, Ra 2019/17/0064, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019170087.L02