Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.2021

Geschäftszahl

Ra 2019/17/0087

Rechtssatz

In einem Fall, in dem ein Lokalinhaber Glücksspielgeräte Spielern unternehmerisch zugänglich macht und überdies die Geräte auf eigene Rechnung und Gefahr betreibt, ist er lediglich iSd ersten Tatbilds leg. cit. und nicht zusätzlich iSd dritten Tatbildes leg. cit. zu bestrafen vergleiche VwGH 15.6.2020, Ra 2019/17/0064, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2019170087.L02