Verwaltungsgerichtshof
21.02.2020
Ra 2019/17/0070
Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035). Eine Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides an eine solche Person zurückzuweisen.
ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170070.L02