Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/17/0070

Rechtssatz

Die Zustellung eines Bescheides an eine Person macht diese noch nicht zu einer Partei des Verfahrens, wenn die Voraussetzungen für die Parteistellung objektiv nicht gegeben sind vergleiche VwGH 30.5.2018, Ra 2018/09/0035). Eine Beschwerde wäre in einem solchen Fall trotz Zustellung des Bescheides an eine solche Person zurückzuweisen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019170070.L02