Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.2020

Geschäftszahl

Ra 2019/16/0060

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2018/16/0046 B 14. Jänner 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Im Rahmen des durch den Revisionspunkt abgesteckten Prozessthemas, welches eine Bestreitung der Gebührenfestsetzung für einzelne Wetten dem Grunde nach erfasst, stellt sich die von der Revisionswerberin im Zusammenhang mit der Höhe der Bemessungsgrundlage aufgeworfene Rechtsfrage nicht vergleiche auch VwGH 25.7.2019, Ra 2018/16/0148).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2020:RA2019160060.L03